Mietbedingungen der Faserplast AG

1. Rechte und Pflichten

Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietgerät für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des Mietpreises zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät bestimmungsgemäss einzusetzen, es ordnungsgemäss zu behandeln und vor Überbeanspruchung und Zugriff Dritter zu schützen. Zudem hat der Mieter für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu tragen. Zum vereinbarten Zeitpunkt ist das Mietgerät unaufgefordert und sauber zurückzubringen sowie die Miete vereinbarungsgemäss zu zahlen. Der Mieter darf die Mietsache weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Dem Mieter ist es untersagt, die Geräte an Dritte weiterzuvermieten, ins Ausland zu schaffen oder anderen zu überlassen.


2. Mietdauer

Die Mietzeit umfasst die vereinbarte Mietdauer. In beiderseitigem Verständnis kann der Zeitraum verlängert werden. Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Rücktritt von einer Reservierung den Vermieter mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin zu informieren. Ist eine Weitervermietung des Mietgeräts nicht möglich, wird dem Mieter eine Aufwandspauschale von CHF 10.00 verrechnet. Wird das Mietgerät nicht rechtzeitig zurückgebracht, verlängert sich die Mietdauer um mindestens 24 Stunden bzw. um die überschrittene Ausleihzeit.


3. Übergabe und Rückgabe des Mietgeräts

Mit der Abholung des Mietgeräts gehen die Gefahr von Beschädigung, Verlust oder Beförderung auf den Mieter über. Der Vermieter stellt eine rechtzeitige Bereitstellung des einwandfreien, betriebsfähigen Mietgeräts sicher. Der Vermieter behält sich vor, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Eine Entschädigung steht dem Mieter in diesem Fall nicht zu. Der Mieter bringt das Mietgerät sauber und funktionstüchtig zurück. Bei verschmutzten Mietgeräten wird ein Reinigungszuschlag von CHF 25.00 pro Gerät verrechnet.


4. Mängel am Mietgerät

Der Mieter prüft das Mietgerät bei der Übernahme und rügt allfällige Mängel sofort. Der Vermieter kann dem Mieter ein gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung stellen oder das defekte Gerät reparieren. Jegliche Beschädigung oder Verlust des Mietgeräts sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, zu melden. Unterlässt er dies, kann er keinen Anspruch auf Änderung der Mietkosten verlangen. Die Schadensersatzpflicht des Vermieters ist wegen eines Mangels am Mietgerät ausgeschlossen.


5. Haftung

Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einem unsachgemässen Gebrauch des Mietgeräts erfolgen und übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung der Mietsache ergeben. Insbesondere Folgeschäden, die sich durch Ausfälle der Mietsache ergeben, führen nicht zur Haftung durch den Vermieter. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgeräts haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Entweder ist ein Geldersatz zu leisten, der dem Wiederbeschaffungswert des Gerätes entspricht oder es wird eine Rückzahlung der Reparaturkosten fällig. Bis zum Eingang der Ersatzleistung wird der vereinbarte Mietzins in Rechnung gestellt.


6. Mietpreise

Es gelten die zum Abschluss des Mietvertrages gültigen Mietpreise für die vereinbarte Mietdauer. Die Zahlung erfolgt innerhalb der festgelegten Frist.


7. Allgemeine Bedingung

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Faserplast AG.


8. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB bitte melden bei:

Faserplast AG
Sonnmattstrasse 6-8
9532 Rickenbach b. Wil (TG)
Schweiz

071 929 29 29
info@faserplast.ch


Version: 01.04.2023



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