Mietbedingungen

Rechte und Pflichten

Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietgerät für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des Mietpreises zur Verfügung.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät bestimmungsgemäss einzusetzen, es ordnungsgemäss zu behandeln und vor Überbeanspruchung und Zugriff Dritter zu schützen. Zudem hat der Mieter für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu tragen. Sämtliche Energiekosten sind vom Mieter zu übernehmen.

Zum vereinbarten Zeitpunkt ist das Mietgerät unaufgefordert und sauber zurückzubringen sowie die Miete vereinbarungsgemäss zu zahlen.

Der Mieter darf die Mietsache weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.

Dem Mieter ist es untersagt, die Geräte an Dritte weiterzuvermieten, ins Ausland zu schaffen oder anderen zu überlassen.

Reparaturen

Reparaturen, die durch normalen Verschleiss erforderlich sind, führt der Vermieter auf seine Kosten selbst durch. Repariert der Mieter das Gerät ohne Zustimmung des Vermieters selbst, so gehen die Reparaturkosten zu seinen Lasten. Alle sonstigen Reparaturen, sei es, dass sie durch mangelnde sachgerechte Wartung und Pflege oder auch durch unerlaubten Eingriff Dritter verursacht werden, hat der Mieter zu tragen.

Mietdauer

Die Mietzeit umfasst die vereinbarte Mietdauer. In beiderseitigem Verständnis kann der Zeitraum verlängert werden.

Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Rücktritt von einer Reservierung den Vermieter mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin zu informieren. Ist eine Weitervermietung des Mietgeräts nicht möglich, wird dem Mieter eine Aufwandspauschale von CHF 10.00 verrechnet.

Wird das Mietgerät nicht rechtzeitig zurückgebracht, verlängert sich die Mietdauer um die überschrittene Ausleihzeit.

Übergabe und Rückgabe des Mietgeräts

Mit der Abholung des Mietgeräts gehen die Gefahr von Beschädigung, Verlust oder Beförderung auf den Mieter über.

Der Vermieter stellt eine rechtzeitige Bereitstellung des einwandfreien, betriebsfähigen Mietgeräts sicher.

Der Vermieter behält sich vor, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Eine Entschädigung steht dem Mieter in diesem Fall nicht zu.

Der Mieter bringt das Mietgerät sauber und funktionstüchtig zurück. Bei verschmutzten Mietgeräten wird ein Reinigungszuschlag von CHF 25.00 verrechnet.

Mängel am Mietgerät

Der Mieter prüft das Mietgerät bei der Übernahme und rügt allfällige Mängel sofort. Der Vermieter kann dem Mieter ein gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung stellen oder das defekte Gerät reparieren.

Jegliche Beschädigung oder Verlust des Mietgeräts sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 h, zu melden. Unterlässt er dies, kann er keinen Anspruch auf Änderung des Mietzinses verlangen.

Die Schadensersatzpflicht des Vermieters ist wegen eines Mangels am Mietgerät ausgeschlossen.

Haftung

Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einem unsachgemässen Gebrauch des Mietgeräts erfolgen und übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung der Mietsache ergeben. Insbesondere Folgeschäden, die sich durch Ausfälle der Mietsache ergeben, führen nicht zur Haftung durch den Vermieter.

Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgeräts haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Entweder ist ein Geldersatz zu leisten, der dem Wiederbeschaffungswert des Gerätes entspricht oder es wird eine Rückzahlung der Reparaturkosten fällig. Bis zum Eingang der Ersatzleistung wird der vereinbarte Mietzins in Rechnung gestellt.

Mietpreise

Es gelten die zum Abschluss des Mietvertrages gültigen Mietpreise für die vereinbarte Mietdauer. Die Zahlung erfolgt innerhalb der festgelegten Frist.

Allgemeine Bedingung

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Faserplast AG.

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